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Die Burg

FACHWERKHAUS AM FUßE DER PFARRKRIRCHE

Das im Jahr 1569 erbaute, denkmalgeschützte Gebäudeensemble liegt zentral in Odenheim am Fuße der Pfarrkirche St. Michael.

Das Ensemble besteht aus einem Vorderhaus, welches aus zwei übereck gestellten Fachwerkhäusern gebildet wird und einem großzügigen Hinterhaus. Das Amtshaus liegt zurückversetzt von der Hauptstraße und ist über eine kleine Stichstraße erreichbar. Das auf einem Natursteinsockel errichtete Amtshaus bildet mit dem quer liegenden Hinterhaus eine Sachgesamtheit, wobei die Gebäude über einen zentralen Hof erschlossen werden.

Im Vorderhaus der Gesamtanlage »Die Burg« (Amtsgasse 6) entstanden 3 separate Wohneinheiten. Unter diesen Wohneinheiten befindet sich der historische Gewölbekeller, welcher als Abstell- und Technikraum dient. Die Wohnungen befinden sich jeweils auf einer Ebene und besitzen einen eigenen Eingang.
Im Innenhof befinden sich insgesamt 6 Stellplätze. Den Wohnungen im Vorderhaus wurde je ein Stellplatz zugeteilt.

Im Hinterhaus der Gesamtanlage »Die Burg« (Amtsgasse 8) entstanden 2 separate Wohneinheiten. Durch eine mittige Trennung des Hauses wurden zwei Wohnungen geschaffen, die sich jeweils über 4 Etagen erstrecken. Zudem befindet sich im UG noch ein weiterer Raum, welcher als Abstell- und Technikraum dient. Die Stellplätze für diese Wohnungen befinden sich ebenfalls im Innenhof. Zum gesamten Ensemble dazugehörig ist eine Grünfläche mit ca. 900 m². Die Grünfläche grenzt rückseitig an das Gebäude Amtsgasse 8 und kann als Garten für die einzelnen Wohnungen genutzt werden.

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Die Burg

Denkmalschutz
Fördermöglichkeiten
Baujahr: 1569
76684 Odenheim
2 Gebäude
5 Wohneinheiten
660 m² Wohnfläche

Was leistet die JaKo Immobilien GmbH?

Wir kaufen Denkmalgebäude an, entwickeln sie weiter, realisieren die schlüsselfertige Bauausführung zum Festpreis und kümmern uns um die Haus- und Mietverwaltung.

Warum sollte ich in eine Denkmalimmobilie investieren?

Eine Investition in eine Immobilie mit Denkmalschutz kann in aller Regel zu 100% finanziert werden. Die Immobilie trägt sich dann selbst durch den Einkommensteuerrückfluss aus der Abschreibung und den Mieteinnahmen. Dadurch ist eine Vermögensbildung ohne Eigenkapitaleinsatz möglich.

Wie hoch sind die abschreibungsfähigen Kosten, die steuerlich geltend gemacht werden können?

Bei einer Vermietung kann der Eigentümer 100% der Sanierungssubstanz über 12 Jahre und 100% der Altbausubstanz über 40 bzw. 50 Jahre von der Steuer abschreiben.

Wurde das Gebäude bis zum Jahr 1924 erbaut, können jährlich 2,5% über insgesamt 40 Jahre abgeschrieben werden.

Wurde das Gebäude nach dem Jahr 1924 erbaut, können jährlich 2,0% über insgesamt 50 Jahre abgeschrieben werden.

Bei Eigennutzung kann der Eigentümer 90% der Sanierungssubstanz über 10 Jahre von der Steuer abschreiben. Die Altbausubstanz hingegen ist nicht absetzbar.

Was erwartet mich bei der Kontaktaufnahme?

Wir kontaktieren Sie je nach Wunsch telefonisch oder per E-Mail. Gerne laden wir Sie zu uns vor Ort ein! Sie erhalten  in jedem Fall umfassende Informationen über das Gebäude (Exposé) sowie eine Preisliste. Wir legen Ihnen ausführlich dar, wie die Denkmalabschreibung funktioniert und wie mit der Investition ein Gewinn erzielt werden kann.

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