Gasthof zur Post

EHEMALIGER GASTHOF IM IDYLLISCHEN UMLACHTAL

Das Gebäude Schulstraße 1 in Eberhardzell, ehemals Gasthof zur Post, wurde ca. Mitte des 18. Jahrhunderts errichtet und steht unter Denkmalschutz. Der Gasthof war historischen, literarischen Quellen nach nicht nur eine Poststation, sondern bot auch Übernachtungsmöglichkeiten (Schildwirtschaft) und braute selbst.

Das Gebäude Schulstraße 1 ist ein sockelloser zweigeschossiger Massivbau mit Satteldach. Die südwestliche Traufseite verläuft längs der Straße, der Haupteingang befindet sich etwa mittig in der südöstlichen Giebelseite. An die nordöstliche Traufseite angebaut ist ein kleines zweigeschossiges Gehäuse mit dem Nebenzugang.

Das Dach ist ausgebaut, die südwestliche Dachfläche durch große rezente Gauben aufgebrochen und inklusive Firstbereich neu gedeckt; die nordöstliche Dachfläche zeigt eine ältere Deckung. Das Fensterformat ist an Südwest- und Südostfassade weitgehend einheitlich querrechteckig; die Fensterelemente sind modern.

Die Nordostfassade zeigt als Nebenfassade divergierende Fensterformate. In der Nordwestfassade verweisen die Lünetten Fenster des Erdgeschosses auf die Präsenz der Küchen-/ Brauerei-/ Lagerzone des Gasthofs; hier werden die Dachgeschosse von kleinen Rundbogen-Fenstern belichtet. Die Fassaden besitzen einen dick aufgetragenen modernen Zementputz. Die Nutzung des Gebäudes war im Erdgeschoss eine kleine gastronomische Einrichtung. Im Obergeschoss des Gebäudes befanden sich Wohnräume.

Gasthof zur Post

Denkmalschutz
Fördermöglichkeiten
Baujahr: 1685
88436 Eberhardzell
1 Gebäude
6 Wohneinheiten
492 m² Wohnfläche

Was leistet die JaKo Immobilien GmbH?

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Warum sollte ich in eine Denkmalimmobilie investieren?

Eine Investition in eine Immobilie mit Denkmalschutz kann in aller Regel zu 100% finanziert werden. Die Immobilie trägt sich dann selbst durch den Einkommensteuerrückfluss aus der Abschreibung und den Mieteinnahmen. Dadurch ist eine Vermögensbildung ohne Eigenkapitaleinsatz möglich.

Wie hoch sind die abschreibungsfähigen Kosten, die steuerlich geltend gemacht werden können?

Bei einer Vermietung kann der Eigentümer 100% der Sanierungssubstanz über 12 Jahre und 100% der Altbausubstanz über 40 bzw. 50 Jahre von der Steuer abschreiben.

Wurde das Gebäude bis zum Jahr 1924 erbaut, können jährlich 2,5% über insgesamt 40 Jahre abgeschrieben werden.

Wurde das Gebäude nach dem Jahr 1924 erbaut, können jährlich 2,0% über insgesamt 50 Jahre abgeschrieben werden.

Bei Eigennutzung kann der Eigentümer 90% der Sanierungssubstanz über 10 Jahre von der Steuer abschreiben. Die Altbausubstanz hingegen ist nicht absetzbar.

Was erwartet mich bei der Kontaktaufnahme?

Wir kontaktieren Sie je nach Wunsch telefonisch oder per E-Mail. Gerne laden wir Sie zu uns vor Ort ein! Sie erhalten  in jedem Fall umfassende Informationen über das Gebäude (Exposé) sowie eine Preisliste. Wir legen Ihnen ausführlich dar, wie die Denkmalabschreibung funktioniert und wie mit der Investition ein Gewinn erzielt werden kann.

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